Grunderwerbsteuer in Polen 2026: Welche Steuern fallen beim Immobilienkauf an?

Veröffentlicht am 11. Juni 2026 um 17:12

Viele deutsche Käufer interessieren sich für Wohnungen und Häuser in Polen. Eine der häufigsten Fragen lautet: Gibt es in Polen eine Grunderwerbsteuer wie in Deutschland?

Ja. Beim Kauf einer Immobilie in Polen können je nach Art der Immobilie unterschiedliche Steuern anfallen.

Kauf einer Neubauwohnung oder eines Neubauhauses vom Bauträger

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus direkt vom Bauträger kaufen, fällt grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer (PCC) an.

Der Grund: Neubauten unterliegen der Mehrwertsteuer (VAT), die bereits im Kaufpreis enthalten ist.

Beispiel

  • Kaufpreis: 600.000 PLN

  • PCC (Grunderwerbsteuer): 0 PLN

  • Zusätzliche Kosten: Notar- und Grundbuchgebühren

Für viele Käufer ist dies einer der wichtigsten Vorteile beim Kauf einer Neubauimmobilie.

Kauf einer Bestandsimmobilie (Sekundärmarkt)

Beim Kauf einer gebrauchten Wohnung oder eines Hauses von einer Privatperson fällt in Polen grundsätzlich eine PCC-Steuer von 2 % des Immobilienwertes an.

Die Steuer wird normalerweise direkt vom Notar berechnet und an das Finanzamt abgeführt.

Beispiel

  • Kaufpreis einer Wohnung: 600.000 PLN

  • PCC-Steuer: 12.000 PLN

  • Notarkosten zusätzlich

Wichtiger Hinweis für deutsche Käufer

Seit 2023 gibt es in Polen eine Steuerbefreiung für Käufer der ersten Wohnimmobilie auf dem Sekundärmarkt.

Diese Befreiung gilt jedoch grundsätzlich nur für Personen, die bisher keine Wohnung oder kein Haus besessen haben.

Beispiel

Ein deutscher Käufer besitzt bereits eine Eigentumswohnung in Berlin und kauft eine Wohnung in Danzig für 500.000 PLN.

Da bereits Wohneigentum vorhanden ist, fällt in der Regel PCC in Höhe von 2 % an:

  • Kaufpreis: 500.000 PLN

  • PCC-Steuer: 10.000 PLN

Viele deutsche Käufer gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Befreiung für die erste Immobilie in Polen gilt. Entscheidend ist jedoch, ob bereits Wohneigentum vorhanden ist.

Übersicht der Steuerbelastung

ImmobilienartPCC-SteuerNeubau vom Bauträger0 %Wohnung vom Privatverkäufer2 %Haus vom Privatverkäufer2 %Erste Wohnimmobilie überhaupt (unter gesetzlichen Voraussetzungen)0 %

Fazit

Wer in Polen eine Neubauimmobilie vom Bauträger kauft, zahlt normalerweise keine Grunderwerbsteuer.

Beim Kauf einer Bestandsimmobilie beträgt die PCC-Steuer grundsätzlich 2 % des Kaufpreises beziehungsweise des Marktwertes.

Deutsche Käufer, die bereits Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses in Deutschland sind, sollten bei einem Kauf auf dem polnischen Sekundärmarkt in der Regel mit dieser Steuer rechnen.

NovaHeimat unterstützt deutsche Käufer bei der Suche, Prüfung und dem sicheren Kauf von Immobilien in Polen.